Der Weg zum Studium in Deutschland
Studiengebühren
Studiengebühren sind
in Deutschland politisch umstritten. Da Bildungspolitik in den
Händen der
Länder liegt, muss man in einigen Bundesländern bis
maximal 500 Euro pro
Semester bezahlen, in anderen ist das Studium frei. Die
Gebühren von 500 Euro pro
Semester liegen deutlich unter dem Satz
vergleichbarer europäischer Länder bzw. denen der USA.
Nur in
wenigen europäischen Ländern ist heute ein
kostenloses Studium
noch möglich. Vergleicht man die hochschulrelevanten
Länder, ist ein Studium in Deutschland noch relativ
günstig:
| Großbritannien | 1.000-14.000, je nach Fachrichtung für EU-Ausländer, 10.000-35.000 für Nicht-EU-Ausländer |
| Italien | 430 - 3000 |
| Österreich | 720 für EU-Ausländer, 1.450 für Nicht-EU-Ausländer |
| Niederlande | rund 1.500 |
| Frankreich | 150-420, für private Hochschulen im Schnitt 5.500 |
| Finnland | 3.500-12.000 für Nicht-EU-Studenten (geplant) |
| Schweiz | 1.200-5.000 |
| Japan | staatliche Unis rund 3.900, private Unis 8.000 |
| USA | staatliche Unis im Schnitt 3.500, private Unis ab.16.000 |
(Angaben in Euro pro Jahr, Gebühren unterliegen der
Veränderung)
Angesichts der allgemein als gut bekannten Ausbildung an deutschen
Universitäten und dem Top-Ranking der beiden Münchner
Unis TU und LMU ist das Preis-Leistungsverhältnis
ein Argument, sich für ein Studium in München zu
entscheiden.
Geschichtliches
Das Pro und Contra von Studiengebühren wurde in Deutschland über Jahre hinweg diskutiert. Die Befürworter von Studiengebühren argumentieren damit, dass Studenten, die für ihr Studium zahlten, ihre Aufgabe ernsthafter und konzentrierter angingen und zügiger zu einem Studienabschluss kämen. Außerdem sei eine Ausbildung eine Investition in die Zukunft eines jungen Menschen, für die der Einzelne und nicht der Staat, also der Steuerzahler, gerade zu stehen habe. Studiengebühren seien gerecht und sozial, weil damit die Allgemeinheit für die Ausbildung Weniger nicht belastet würde. Außerdem kämen die zusätzlichen Finanzmittel den Universitäten zugute, was zu einer Verbesserung der Qualität der Hochschulausbildung führe.
Dagegen führen die Gegner von Studiengebühren u. a. ins Feld, dass damit das für alle geltende Recht auf Ausbildung verletzt würde. Nur Töchter und Söhne von reicheren Eltern bekämen die Chance einer höheren Ausbildung, Kinder sozial Schwacher seien vom sozialen Aufstieg ausgeschlossen. Die Bundesrepublik verstoße mit diesem Gesetz gegen das demokratische Prinzip der Chancengleichheit und befördere eine Entwicklung, die einen sozialen Aufstieg ausschließe und festschreibe, dass Arme arm und Reiche reich blieben.
Anfang 2008 kamen die Studiengebühren wieder ins Gespräch. In Hessen versuchten SPD, Grüne und PDS Wahlkampfpunkte mit der Abschaffung der Studiengebühren zu sammeln, während sie dort, wo sie (mit-)regieren, an ihnen festhalten. CDU/CSU und FDP, die bei anderer Gelegenheit nicht müde werden, über die mangelhafte Ausbildung und ihre soziale Undurchlässigkeit zu lamentieren, halten weiterhin daran fest.
Angesichts der Finanznot der Länder wird wohl vom Prinzip der freien Ausbildung für jedermann, das seit Generationen in Deutschland gegolten hat, nichts mehr übrig bleiben. Die Ankündigung, dass die Studiengebühren den Universitäten zugute kommen solle, zeigt erwartungsgemäß keine Wirkung. Von einer Verbesserung der Studienbedingungen ist bis dato nichts zu hören.
Befreiung von Studiengebühren
Die beschlossenen Studiengebühren gelten für alle Studierende. Ausnahmen sind nur für einen kleinen Teil vorgesehen, z. B. für Studenten, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Befreit sind auch z. B. Erasmus-Studenten.
Einzelheiten siehe unter: http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/befreiungen.aspx
Darlehen
Für deutsche Studenten und Studenten aus EU-Ländern gibt es zinsgünstige Darlehen, die ohne Bonitätsprüfungen vergeben werden.
Darlehensberechtigt sind
- Deutsche und ihre Familienangehörigen,
- EU- und sonstige EWR-Bürger* sowie ihre Familienangehörigen und
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben),
die an einer staatlichen Hochschule in Bayern oder der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt immatrikuliert und studienbeitragspflichtig sind.
*EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) = EU-Staaten + Island, Liechtenstein und Norwegen
Offizielle Seiten zu den Darlehen http://www.studieren-in-bayern.de/darlehen.aspx